Seitenbereiche
Inhalt
Aktuelles

CORONA INVESTITIONSPRÄMIE ab 01. September 2020

COVID-19 INVESTITIONSPRÄMIE - Überblick in Kurzform:

Anträge können ab 01. September 2020 bis 28.02.2021 gestellt werden.

  • Gefördert werden materielle und immaterielle Investitionen in das abnutzbare Anlagevermögen.
  • Der Zuschuss beträgt im Standardfall max. 7 %.
  • Ein erhöhter Zuschuss von max. 14 % wird für Investitionen in den Bereichen Klimaschutz, Digitalisierung oder Gesundheit bzw. Life Science gewährt.
  • Nicht förderungsfähig sind: klimaschädliche Investitionen, unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen, Unternehmensübernahmen, aktivierte Eigenleistungen.
  • Gesetzliche Verankerung, dass Förderungen nach dem Investitionsprämiengesetz keine steuerpflichtigen Betriebseinnahmen darstellen und es auch zu keiner Aufwandskürzung kommt.
  • Als Förderungswerber kommen bestehende und neu gegründete Unternehmen aller Branchen und aller Größen in Frage.

Die Abwicklung erfolgt über die AWS - wir sind Ihnen gerne bei der Antragstellung und bei der Erstellung von Planungsrechnungen und sonstigen benötigten Unterlagen behilflich. Bei Interesse senden Sie bitte uns ein E-Mail an office@c2pardeller.at oder melden Sie sich telefonisch bei uns: 0512-571315.

Wie empfehlen Ihnen, sich gleich beim aws-Fördermanager zu registrieren, um eine schnelle Abwicklung im September zu ermöglichen.

Details zum Programm, Richtlinien und konkrete Bedingungen sind derzeit in Ausarbeitung und stehen erst nach Veröffentlichung dieser rechtlichen Grundlage zur Verfügung.

 

 

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.