CORONA - diverse Erleichterungen in Kurzform
- kleine Geschäftslokale bis 400 m² sowie Bau- und Gartenmärkte dürfen ab 14.04. geöffnet werden
- Pickerl-Frist (§57a) bis vorerst bis 31.05 verlängert (für diejenigen, deren Pickerl während der Beschränkungen ausläuft)
- eventuell überlegen, ob das KFZ abgemeldet werden kann, wenn es derzeit nicht benützt wird (Firmen-KFZ)
- kein Verlust des Hälftesteuersatzes für pensionierte Ärzte, die während der COVID-Krisensituation erneut tätig werden.
- Tourismusabgabe: derzeit keine Bescheide, Mahnungen oder Exekutionen - nach Beruhigung der Lage wird weitere Vorgehensweise bekanntgegeben
- Firmenbuch - Fristen für Bilanzeinreichung: keine generelle Fristverlängerung, aber keine Zwangsstrafen
- Umsatzsteuervoranmeldung: UVA muss nach den bisherigen Regeln übermittelt werden
Zahlung kann gestundet werden
wenn aufgrund der Umsatzgrenze (30.000) keine Meldung erfolgt, muss vor der Stundung - Pendlerpauschale steht auch bei Kurzarbeit zu
- • Herabsetzung der Einkommen-/Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2020 (bis auf Null)
• Zahlungserleichterungen (Stundung oder Ratenzahlung)
• Nichtfestsetzung von bereits festgesetzten Säumniszuschlägen
• Nichtfestsetzung von Verspätungszuschlägen
• Fristerstreckung für die Abgabe von Jahressteuererklärungen für 2019 auf 31.8.2020
• Lauf von Beschwerdefristen, Einspruchsfristen, Vorlageantragsfristen sowie der Maßnahmenbeschwerdefristen, die am 16. März 2020 noch offen waren oder deren Fristenlauf zwischen 16. März und 30. April begonnen hat, werden bis 1. Mai 2020 unterbrochen.
• Bonuszahlungen und Zuwendungen für Leistungen werden bis 3.000 Euro steuerfrei und sozialversicherungsfrei gestellt
• Keine Gebühren für die Beantragung von Unterstützungsleistungen
• Befreiung von Zollabgaben und von der Einfuhrumsatzsteuer für Katastrophenopfer
• Steuerfreie Herstellung von Desinfektionsmitteln
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