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CORONA NEWS - Neuigkeiten von Mittwoch, 01.04.2020

Stand: Mittwoch, 1. April, 19 Uhr

Kurzarbeit und AMS

Umgang des AMS mit nicht mehr aktuellen Formularen zur Kurzarbeit:

  • Grundsätzlich sind die Geschäftsstellen des AMS angewiesen, keine Neueinreichungen von Begehren oder Sozialpartnervereinbarungen zur Kurzarbeit zu verlangen, auch wenn die Muster sich in der Zwischenzeit geändert haben.
  • Das AMS bittet um Verständnis, dass es in diesem Zusammenhange aufgrund der Vielzahl von Anträgen und der erfolgten Auslagerung der eine oder andere Fehler auftreten kann.

» Vertragsmuster zur Telearbeit ...
» Ausfüllhilfe zur Sozialpartnervereinbarung neu ...

Homeoffice-Vereinbarung und Rechtsanspruch:
Homeoffice muss immer vereinbart werden. Eine Anordnung durch den Arbeitgeber ist dann möglich, wenn eine diesbezügliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag bereits enthalten ist oder sich darin eine sogenannte Versetzungsklausel findet, wonach man einseitig an einen anderen als den ursprünglich vereinbarten Arbeitsort versetzt werden kann. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall die allenfalls anfallenden Kosten (zB für Internet, Smartphone) zu übernehmen. 
Wenn ein Mitarbeiter in häuslicher Quarantäne ist ohne krank zu sein, kann auch Homeoffice während der Quarantäne vereinbart werden.
Rechtsanspruch auf Home Office gibt es nicht! Der Arbeitgeber hat aufgrund der Fürsorgepflicht darauf zu achten, dass die Ansteckungsgefahr unter seinen Arbeitnehmern möglichst gering ist. Tätigkeiten im Betrieb sind daher nach wie vor zulässig, wenn die medizinischen Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden.

Tipps seitens AMS zum Thema Kurzarbeit:

  • Die Abrechnung der Kurzarbeitsbeihilfe erfolgt aus Sicherheitsgründen ausschließlich über das eAMS-Konto für Unternehmen.
  • Beantragen Sie Ihre Zugangsdaten für Ihr eAMS-Konto unter ams.at/eams-unternehmenund schicken Sie die ausgefüllten Formulare mit den Dokumenten an Ihre regionale Geschäftsstelle.
  • Ihre Zugangsdaten bekommen Sie dann mit der Post (RSa) zugestellt.
  • Alle wichtigen Informationen für die Antragstellung finden Unternehmen unter ams.at/kurzarbeit.

» Aktuelle Sozialpartnererklärung zur Kurzarbeit ...

Baustelleninfo aktuell

Die Zulässigkeit des Arbeitens auf Baustellen wurde am 27. März mittels Sozialpartnererklärung aktualisiert.
» Aktuelle Erklärung der Sozialpartner

Österreich-Infos Verkehrswirtschaft

Aktuelle Informationen dazu finden Sie hier:
» Verkehr innerhalb Österreichs
» Informationen für die Sparte Transport & Verkehr

Ausnahmeregelung Registrierkassa

Auf Grund der besonderen Umstände ist derzeit keine Verpflichtung zur Verwendung einer manipulationsgeschützten Registrierkasse gegeben, wenn die Grenzbeträge für die Verwendung im letzten Voranmeldungszeitraum 2019 oder danach bis Juni 2020 erstmalig überschritten wurden und bis dahin keine derartige Registrierkasse verwendet wird. In diesen Fällen kann der Verpflichtung bis 1. Oktober 2020 nachgekommen werden.
» Mehr Infos ...

Lehrabschlussprüfungen

Alle Lehrabschluss-, Meister-, Befähigungs-, Unternehmerprüfungen und Ingenieurszertifizierungen sind auf Anweisung des Bundesministeriums für Digitalisierung & Wirtschaft bundesweit bis zum 30. April auf weiteres ausgesetzt.

Falschmeldung zu Betriebsöffnungen

ACHTUNG: Seit Montag kursiert in Sozialen Netzwerken ein Screenshot mit angeblichen Informationen der Wirtschaftskammer zu einem zeitlichen Stufenplan möglicher Betriebsöffnungen. Hierbei handelt es sich um KEINE Information der Wirtschaftskammer sondern nachweislich um eine Falschinformation!

Erscheinungsdatum:

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