CORONA - HÄRTEFALLFONDS
Konkrete und rechtssichere Details zum Härtefallfonds liegen derzeit leider noch nicht vor - die diesbezüglichen Anträge können voraussichtlich ab morgen, 27.03.2020 ab 17:00 eingebracht werden.
Die WKO empfiehlt, folgende Unterlagen und Daten vorab vorbereiten:
- Ihre Zugangsdaten für das WKO-Benutzerkonto, falls vorhanden.
Hinweis: Anmeldung ist auch ohne WKO-Benutzerkonto möglich.
- Ihre persönliche Steuernummer
- Ihre KUR ODER GLN:
Die KUR ist Ihre Kennziffer des Unternehmensregisters. Sie finden diese im eigenen Account des Unternehmensserviceportals (USP). Nach dem Login im Unternehmensserviceportal klicken Sie im Block „Mein USP“ auf „Unternehmensdaten anzeigen“.
Auch Ihre Global Location Number (GLN) finden Sie im Unternehmensserviceportal in Ihren Unternehmensdaten.
Als Freier Dienstnehmer müssen Sie weder KUR noch GLN eintragen. - Ihren Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
Abwicklung durch die Wirtschaftskammer
Von der WKÖ wird eine zentrale IT-Lösung zur Verfügung gestellt, wo die betroffenen Betriebe ab 27.3. | 17 Uhr rasch ihre Anträge einbringen können. Danach soll es möglichst einfach und rasch zur Auszahlung der Förderbeträge kommen. Gleichzeitig sorgen die Wirtschaftskammern in den Bundesländern dafür, dass es Ansprechpartner vor Ort gibt. Einerseits haben diese die Kenntnisse über die unternehmerische Situation vor Ort, andererseits können sie bei Problemen umgehend helfen.
Erscheinungsdatum: