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Aktuelles

CORONA NEWS - Neuigkeiten von Donnerstag, 26.03.2020

Stand: Donnerstag, 26. März, 19.45 Uhr

Kurzarbeit-Neuerungen beim AMS

Der Umgang mit März-Löhnen hängt vom Beginn der Kurzarbeit ab:
Beginn am 1.4.2020: 

  • Davor möglichst Urlaubs- & Zeitguthaben abbauen.
  • Keine Kostenentlastung möglich, der volle Märzlohn ist zu zahlen.

Beginn rückwirkend mit 1.3.2020

  • Für März ist nur das Entgelt auf Basis der Nettoersatzrate 80-90 % zu zahlen & es steht bereits Beihilfe zu

Beginn Mitten im März 2020

  • Für März steht bereits Beihilfe zu. Es erfolgt eine gebrochene Abrechnung für März, da aliquot volles Entgelt und Entgelt auf Basis Nettoersatzrate 80-90 % zu zahlen ist.

Mögliche Variante:
Volles Märzentgelt zahlen, auf Lohnzettel folgenden Satz anfügen um etwaige Gutgläubigkeit auszuschließen:
"Die Auszahlung enthält einen Vorschuss auf noch nicht fälliges Entgelt, der im Falle vorzeitigen Ausscheidens zurückzubezahlen ist."
» Ein Musterschreiben dazu finden Sie hier

Teilzeitberechnungstool und Erklärvideo des AMS als Ausfüllhilfe
Damit Unternehmen den Antrag richtig ausfüllen können, hat das AMS zusätzlich zum neuen Antrag auch ein Teilzeitberechnungstool, sowie ein Erklärvideo produziert. Das AMS hofft, dass damit das Ausfüllen der Anträge entscheidend einfacher wird.
» Mehr Infos ...

Umgang mit älteren Versionen von Kurzarbeits-Anträgen
Es wurde mit dem AMS vereinbart, dass die alten noch im Umlauf befindlichen und bereits gestellten Anträge vom AMS akzeptiert werden, auch wenn bei der tatsächlichen Abrechnung der Firmen nunmehr auch Lehrlinge oder ASVG-Geschäftsführer oder Personen im Krankenstand mitberücksichtigt werden. Das AMS wird in diesem Fall so abrechnen, als ob gleich beim Erstantrag die entsprechenden Dokumente verwendet worden wären.
 
Ausländerbeschäftigung und Kurzarbeit
Das Bundesministerium hat nunmehr per Erlass folgende Punkte zur Ausländerbeschäftigung geregelt:

  • Eine Reduktion der Arbeitszeit durch Kurzarbeit bzw eine Karenzierung infolge der Corona-Krise hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gültigkeit einer Rot-Weiß-Rot – Karte, Blauen Karte EU oder Beschäftigungsbewilligung. Die davon betroffenen Zeiträume gelten als Beschäftigung für die Rot-Weiß-Rot-Karte plus.
     
  • In Hinblick auf den Arbeitskräftebedarf vor allem im land- und forstwirtschaftlichen Bereich soll Betrieben, die neue Bewilligungen für dringend anstehende Arbeiten beantragen, Kontingentbewilligungen für die erforderliche Dauer erteilt werden. Dies gilt insbesondere, wenn diese Personen als Ersatz für bereits bewilligte Saisoniers benötigt werden, die ihre Arbeit wegen Einreisebeschränkungen voraussichtlich nicht aufnehmen können. Von einer Arbeitsmarktprüfung kann in diesen Fällen abgesehen werden, zeitlich begrenzte Überschreitungen sind zulässig (§ 4 Abs 3 VO).
     
  • Arbeitgeber sollen ehestmöglich bekannt geben, falls eine bereits erteilte Kontingentbewilligung wegen Einreisebeschränkungen nicht in Anspruch genommen werden kann.

Härtefallfonds – erste Richtlinien

Nach derzeitigem Stand werden folgende Gruppen ab morgen Freitag, 17:00 Uhr (ausschliesslich online) in der ersten Phase Ansprüche stellen können:

  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
  • Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)

Der Härtefallfonds wird einen ersten Zuschuss bringen, der auch später nicht zurückgezahlt werden muss. Angaben zur Förderhöhe und den Antragsbedingungen können wir erst zur Verfügung stellen, wenn die Förderbedingungen der Bundesregierung vorliegen. 

Wenn Sie weiter über den Härtefallfonds am laufenden gehalten werden möchten, melden Sie sich bitte für den Härtefallfonds-Newsletter an.
» Zur Anmeldung ...

Die Notfallhilfe der Regierung für Geschäftseinbußen ist ebenfalls in Vorbereitung. Zusätzlich zum Härtefallfonds und den bereits bestehenden Kreditgarantien durch das aws und die ÖHT hat die Bundesregierung eine mit 15 Milliarden Euro dotierte Notfallhilfe für betroffene Branchen angekündigt. Wir informieren sofort, sobald wir Details dazu haben.
» Mehr Infos ...

Belehrungspflicht bei Auflösung Lehrverhältnisse

Falls die AK diese vorgeschriebenen Belehrungen nicht durchführen will, haben wir eine sehr pragmatische Lösung mit dem Arbeits- und Sozialgericht Linz aushandeln können. Folgende Vorgehensweise wird nun den Lehrlingen und den Betrieben von Seiten der Gerichte angeboten:

  1. Lehrling kontaktiert das Gericht telefonisch und gibt seine Mailadresse bekannt.
  2. Gericht mailt das angehängte Formular zum Ausfüllen und zum Unterschreiben.
  3. Lehrling mailt das ausgefüllte Formular (=Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung + Belehrung) eingescannt, allenfalls abfotografiert, zurück,
  4. Danach wird eine Bestätigung per Mail an den Lehrling gesendet.

Folgende Kontaktdaten stehen zur Verfügung:
Tel: 05 7601 211 2571 oder 05 7601 211 2572
E-Mail: servicecenterlinz@justiz.gv.at

Bauarbeiterurlaubskasse - Info

Nachstehend übersenden wir Ihnen zwei Konkretisierungen zur Kurzarbeit im Zusammenhang mit BUAG-Betrieben:

Urlaubsverbrauch:
Der Arbeitgeber muss sich bemühen, dass Arbeitnehmer allfällige Urlaubs- und Zeitguthaben vor oder während der Kurzarbeit verbrauchen, indem er allen Arbeitnehmern den Verbrauch anbietet. Der Urlaubsverbrauch ist also keine zwingende Voraussetzung für Kurzarbeit!
Für den Nachweis des Bemühens des Arbeitgebers empfehlen wir, auf dem Antrag an das AMS (COVID-19-Kurzarbeitsbehilfe) handschriftlich folgenden Satz auf der ersten Seite unter "Allgemeine Angaben" zu ergänzen: "Der Verbrauch von Alturlaub/Zeitguthaben wurde allen Mitarbeitern angeboten, aber nicht (von allen) angenommen."
» Siehe auch FAQs ...

Welcher Urlaub ist Alturlaub in Bezug auf die Kurzarbeit:
Im Urlaubsrecht nach dem UrlG in Bezug auf die Corona Kurzarbeit ist unter Alturlaub der Urlaubsanspruch aus den Jahren 2019 und älter zu verstehen. Da im BUAG der Urlaub aber anders erworben wird, haben BUAG Mitarbeiter mit 1.1.2020 nicht automatisch einen neuen Urlaubsanspruch von 5 oder 6 Wochen. Daher wird bei BUAG Mitarbeitern der Urlaub von 2019 als neuer Urlaub und als Alturlaub nur Urlaub aus den Jahren 2018 und älter angesehen.

Grenzverkehr - Auslandinfos

Slowakei Transporte: aktuelle Situation
Das Slowakische Ministerium hat eine Empfehlung ausgegeben, dass der Güterverkehr aktuell uneingeschränkt möglich sei, was Berichte von den Grenzen derzeit auch bestätigen. Die Situation bleibt für Slowakei-Transporte in Anbetracht dieser Meldungen aber zumindest unsicher; bitte daher laufend Newsletter und Infoquellen verfolgen.
 
Achtung: Die Einbeziehung der LKW-LenkerInnen in die Pendlerregelung ist laut AWC Bratislava allerdings verbindlich! LKW-LenkerInnen, die heimpendeln (z.B. Wochenruhezeit zu Hause verbringen), unterliegen daher ebenfalls der Quarantänepflicht!
 
» aktuelle wko.at Länderseite SK
» aktuelle Länderseite AISÖ

Italien: Update angekündigter Tankstellenstreik
Die Self Service Automaten bleiben auf jeden Fall offen. Diese befinden sich aber oft eher außerhalb der Autobahnraststätten, die nur über wenige Selfservice Automaten verfügen.

» Update AWC Mailand

Länderinfos und Grenzwartezeiten
Halten Sie sich Up-to-date auf folgenden Seiten:

» Länderseiten WKO Außenwirtschaft
» AISÖ Länderinfo
» Info Grenzwartezeiten

Ein DANKESCHÖN an dieser Stelle an alle Fahrer
Sie werden bei manchen Firmen behandelt wie Aussätzige und bekommen kaum mehr die Möglichkeit ihre Grundbedürfnisse zu verrichten. Auch Händewaschen wird oftmals untersagt. Wir ersuchen diese Firmen um Verständnis für diese Mitmenschen, die noch dazu am Wochenende nicht mehr die Möglichkeit haben in ihre Heimat Tschechien oder Slowakei zu fahren.

Registrierkassenregelung während Betriebsschließungen

Das Finanzministerium teilt mit, dass bei vorübergehenden Betriebsschließungen aufgrund des Corona-Virus die Registrierkassen nicht außer Betrieb zu nehmen sind (so wie auch bei Urlaub oder Saisonbetrieb). Unter anderem würde das Anmeldeprozedere über FinanzOnline und die Startbelegprüfung bei der Wiederinbetriebnahme der Registrierkassen einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen.

Mischbetriebe Sortimentsklärung

Die höchst wichtige und dringende Klärung bezüglich Sortiment von Mischbetrieben mit dem Ziel der Wettbewerbsfairness, hat heute die Bundessektion Handel bei BM Anschober nochmals vehement eingefordert.

Krankschreibungsflut

Ein Coronavirus-Verdachtsfall, wie von vielen Patientinnen und Patienten fälschlich vermutet, ist nicht automatisch ein Krankheitsfall – eine Krankschreibung erfolgt erst bei positivem Testergebnis.
Das stellten die Ärztekammer für Oberösterreich und die Wirtschaftskammer Oberösterreich heute in den Medien klar.

Energiekosten Einsparungen

Das Klimaschutzministerium hat gemeinsam mit der Wirtschaftskammer, der Energiewirtschaft und der E-Control eine gemeinsame Lösung zur Sicherung der Energieversorgung in Zeiten der Corona-Krise erarbeitet. So soll es auch bei Kleinunternehmen und EPUs zu keinen Strom-, Gas- oder Fernwärmeabschaltungen aufgrund von Zahlungsverzug kommen. Im beiliegenden Merkblatt finden Sie zusätzlich eine Handlungsanleitung, wie Unternehmen im Einvernehmen mit den Energielieferanten und Netzbetreibern entsprechende Anpassungen bei den Zahlungsverpflichtungen vornehmen können.

» Detailinfos dazu finden Sie hier ...
» Infoblatt ...

Schutzmasken Bestellmöglichkeit

Die Wirtschaftskammer Österreich bekommt voraussichtlich mit Ende nächster Woche die ersten FFP2-Schutzmasken. Der Preis für die Schutzmasken wird bei circa EUR 3,00/Stück liegen. Bitte senden Sie bei Bedarf umgehend Ihre definitiven Bestellungen direkt an folgende Adresse:schutz@wko.at
(Achtung, diese Mail-Adresse ist nur für Bestellungen, nicht für sonstige Kommunikation zu verwenden)
Für die Bestellung von Schutzmasken verwenden Sie bitte das Bestellformular.

Lieferservice - Ausnahmen Wochenende und Feiertage

Das Bundesministerium hat heute per Erlass Ausnahmeregelungen bei Lieferservices zugelassen.
» Mehr Infos ...

Serviceangebot - Jetzt.Umsatz.Online.Machen!

Mit diesem Serviceangebot unterstützt die WKO Oberösterreich KMUs beim Auf- und Ausbau von e-Commerce-Lösungen (Onlineshops, Bestell- und Lieferservice, Reservierungssysteme, Gutscheinverkauf, etc.)
» Mehr Infos ...

 

Erscheinungsdatum:

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