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CORONA NEWS - Neuigkeiten von Sonntag, 22.03.2020

WKO-Corona-Chefinfo Update - Stand: Sonntag, 22. März, 17.30 Uhr

Wir haben für sie die neuesten Informationen zusammengefasst ...

Beschlüsse des Nationalrates vom 21.3.2020, 2. COVID-19-Gesetz

  • Rechtsmittelfristen in der BAO, Fristen im Finanzstrafverfahren, im Verwaltungsverfahren und verfahrensrechtliche Fristen im gerichtlichen Verfahren werden grundsätzlich bis 30. April 2020 unterbrochen und beginnen mit 1. Mai 2020 neu zu laufen.
  • Es wird klargestellt, dass Epidemien und Pandemien unter den Begriff der Naturkatastrophe fallen, wodurch bspw. die Frist zur Insolvenzeröffnung von 60 auf 120 Tage verlängert wird.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesperrter Betriebe müssen auf Verlangen des Arbeitgebers bis zu einem gewissen Maß Urlaubs- und Zeitguthaben verbrauchen.

Kurzarbeit

Das AMS hat zugesagt, die Auszahlungen in deutlich verkürzter Frist (30 Tage) abzuwickeln. Für Betriebe denen diese Frist zu lange ist, bemüht sich die WKO mit den Banken um eine Vorfinanzierungsmöglichkeit. Die Hausbank ist für Betriebe mit Liquiditätsengpässen erster Ansprechpartner und Partner. Sollten Unklarheiten auftreten, können sich Unternehmen an die eigens dafür eingerichtete Kompetenzstelle in der WKÖ wenden.

Mehr Infos ...

Möglichkeiten zu Mietzinsänderungen in der Krise

Alle Informationen und Musterschreiben finden hier

Klarstellung zu Mischbetrieben im Handel

Manche Handelsunternehmen führen in ihrem Normalbetrieb ein breites Sortiment an Waren. Ein solches kann Angebote sowohl aus - gemäß jüngster Verordnungen – gesperrten, als auch nicht-gesperrten Branchen umfassen („Mischbetriebe“). Demnach sollen in Mischbetrieben ausschließlich jene Waren angeboten werden, die auch spezialisierte Fachgeschäfte verkaufen dürfen. Somit kann der Handel mit Lebensmitteln fortgeführt werden, wogegen z.B. Gartenmöbel nicht veräußert werden sollen. Das Gesundheitsministeriums betont, dass eine restriktive Rechtsauslegung dieser Verordnung zu berücksichtigen ist.

Bestätigung für Schlüsselarbeitskräfte

Es wird nach wie vor empfohlen für Schlüsselarbeitskräfte die am Weg zur Arbeit oder am Heimweg von der Arbeit sind, eine Bestätigung mitzugeben.

Zur Vorlage

 

Handelsinfo zu Mischbetrieben und Aushilferegelung

Manche Handelsunternehmen führen in ihrem Normalbetrieb ein breites Sortiment an Waren. Ein solches kann Angebote sowohl aus - gemäß jüngster Verordnungen – gesperrten, als auch nicht-gesperrten Branchen umfassen („Mischbetriebe“). Angesichts dieser Ausgangslage erging seitens der WKÖ der nachdrückliche Appell, die Verordnung im Interesse eines fairen Wettbewerbsanzuwenden. Demnach sollen in Mischbetrieben ausschließlich jene Waren angeboten werden, die auch spezialisierte Fachgeschäfte verkaufen dürfen. Somit kann der Handel mit Lebensmitteln fortgeführt werden, wogegen z.B. Gartenmöbel nicht veräußert werden sollen. 

Am 20.3. ist eine Hinausschrift des Gesundheitsministeriums ergangen, die ebenfalls bestätigt, dass eine restriktive Rechtsauslegung der einschlägigen Verordnung geboten sei.

Ein aktuelles Infoblatt zur Aushilfenregelung finden Sie hier

Grenzverkehr Länderinfos

Aktualisierten Länderinformationen zu grenzüberschreitendem Warenverkehr sowie aktuelle Grenzschließungen unter www.aisoe.at/coronavirus/AISOE-Laenderinformationen.pdf

Regelungen Baustellen

Zulässigkeit des Arbeitens auf Baustellen:
Für Arbeiten auf Baustellen wesentlich ist die Ergänzung in § 2 Z 4 um den Halbsatz „sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann“.
Das bedeutet, dass Arbeiten auf Baustellen unter zwei Bedingungen zulässig sind, wobei das Erfüllen von bereits einer Bedingung ausreichend ist:

  • Kann der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden, sind die Arbeiten zulässig (dies gilt bereits seit Montag).
  • Kann der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden, sind diese Arbeiten nur zulässig, wenn entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden (dies gilt erst seit heute).

Was genau unter „entsprechenden Schutzmaßnahmen“ zu verstehen ist, ist von Behördenseite noch nicht offiziell kommuniziert worden. Dem Vernehmen nach sind darunter wohl beispielsweise Atemschutzmasken, Schutzbrillen und Arbeitshandschuhe zu verstehen. Diese Schutzausrüstungen müssen in Bezug auf diese Verordnung nur bei jenen Arbeiten getragen werden, bei denen der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Zur näheren Auslegung dieser Begriffe werden derzeit Guidelines ausgearbeitet; wir werden diese mit gesondertem Rundschreiben nachreichen.



Für Betriebsaushänge zum Thema Hygienemaßnahmen und Schließungsinfo finden sie 2 Mustervorlagen:
Mustervorlage: Hygiene Maßnahmen Corona
Mustervorlage: Aushang Geschäft geschlossen

 

Entlastung von Kammerumlagen

Zur Linderung von etwaigen Liquiditätsengpässen unserer Mitglieder aufgrund der Corona-Krise, setzen wir als WKO ab sofort die Vorschreibung der Grundumlagen für dieses Jahr bis auf Weiteres aus.

Darüber hinaus besteht im Falle einer wirtschaftlichen Notlage aufgrund der Corona-Krise die Möglichkeit, eine Stundung bzw. eine Ratenzahlung der Steuern - darunter auch die Kammerumlage 1 und Kammerumlage 2 - zu beantragen.

 

Zusätzliches Corona-Hilfsbudget der Regierung

Zu den 4 Mrd. Euro für Soforthilfe sind heute zusätzlich 14 Mrd. Euro Notfallhilfe für betroffene Branchen und 9 Mrd. Euro für Garantien und Haftungen zugesagt worden.

Auf die Vergaberichtlinien und Antragsformalitäten der Ministerien warten wir immer noch. Information erfolgt umgehend!

 

Bestätigung für Schlüsselkräfte

Im Falle von behördlichen Kontrollen der Mitarbeiter auf und vom Weg zur Arbeit gibt es die Möglichkeit, für bestimmte Betriebe die in Branchen für kritische Infrastruktur oder Daseinsvorsorge beschäftigt sind, eine Bestätigung für Schlüsselkräfte auszustellen.

Ein Muster steht hier bereit

 


 

Erscheinungsdatum:

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