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CORONA - HÄRTEFALLFONDS für Unternehmer, Stand 06.04.20

HÄRTEFALLFONDS für Unternehmer (Person) - Phase 2:  UPDATE

Sonderrichtlinie gemäß Härtefallfondsgesetz auf Basis des KMU-Förderungsgesetzes, BGBl. Nr. 432/1996 idgF.  

Phase 1
• Antragstellung seit 27.03.2020
• bis zu EUR 1.000 Soforthilfe
• Onlineformular: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html 

 

Phase 2
• Antragstellung voraussichtlich ab 16.04.2020 
bis zu EUR 6.000 über einen Zeitraum von 3 Monaten (maximal EUR 2.000 pro Monat)
Erleichterungen (im Vergleich zu Phase 1): Verdienstgrenzen (nach oben und unten) entfallen, Mehrfachversicherung und Nebenverdienste unschädlich, auch Neugründer können aus diesem "Erste-Hilfe-Fonds" einen Pauschalbetrag beziehen.
• ersetzt werden sollen bis zu 80% des Verdienstentgangs aus dem „COVID-Monat“ (z.B. 16.03-15.04) im Vergleich zum Einkommen aus (bis zu drei) Vorjahren
• der Umsatzeinbruch ist nachzuweisen – beispielsweise durch Registrierkassabelege oder Kontoauszüge
• Zuwendungen aus der Phase 1 werden bei dem ersten Zuschuss aus Phase 2 angerechnet 
Weitere Informationen zu den Corona-Hilfspaketen finden sie auf der Homepage des BMF sowie auf unserer Homepage der WKO

 

Erscheinungsdatum:

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