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CORONA NEWS - 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, Stand 22.11.2021

Aufgrund der neuerlichen COVID-19-Beschränkungen wurden die bereits bekannten Unterstützungsinstrumente wie Ausfallsbonus, Verlustersatz und Kurzarbeit verlängert.

 

ACHTUNG:

!! Zu beachten ist, dass nun bei Verstößen gegen COVID-Bestimmungen (z.B. Maskenpflicht, stichprobenartige 3-G-Kontrollen, usw.) die Unternehmen erhaltene Hilfen künftig zurückzahlen müssen – Details dazu folgen !!

 

Die Eckpunkte im Überblick:

 

AUSFALLSBONUS  III für Zeitraum von November 2021 bis März 2022

  • bei Umsatzeinbruch von mindestens 40 % zum Vergleichsmonat
  • je nach Kostenstruktur der Branche eine Ersatzrate von 10 bis 40 Prozent
  • Deckelung von EUR 80.000 pro Monat / Anrechnung Kurzarbeitsbeihilfe
  • beantragbar ab 16. des Folgemonats bis Viertfolgemonat (siehe Pkt 3.6. FAQs):
    h. AB III für November 2021 ist ab 16. Dez 2021 bis 15. März 2022 beantragbar usw.

 

Das BMF hat FAQs mit speziellen Informationen zum Ausfallsbonus III veröffentlicht (siehe Anlage). Wir informieren, sobald auch die Verordnung mit Richtlinien zum Ausfallsbonus III (inkl. Anhang 2 mit den Branchenersatzraten nach ÖNACE-Nr., wie bereits bei AB II) veröffentlicht worden ist.

 

Bitte übermitteln Sie uns Anfragen und Aufträge betreffend Ausfallbonus per mail an: matthias.told@c2pardeller.at

 

KURZARBEIT

  • Möglichkeit zur rückwirkenden Begehrensstellung: Die Antragstellung ist für alle Unternehmen, die Kurzarbeit während des Lockdowns beginnen, 14 Tage rückwirkend ab Beginn der Kurzarbeit möglich. Die Frist endet mit Ablauf des 14. Tages nach Beginn der Kurzarbeit.
  • Erhöhte (100%) Beihilfe: Bei direkter Lockdown-Betroffenheit steht die Beihilfe in der Höhe von 100% bis 31.12.2021 zu.
  • Änderungsbegehren für bereits laufende Kurzarbeitsbegehren: Erhöhung des Maximalrahmens für Ausfallstunden auf über 50%/30% können von den Unternehmen bis Ende des aktuellen Kurzarbeitszeitraumes eingebracht werden.

 

Bitte übermitteln Sie uns Anfragen und Aufträge betreffend Kurzarbeit per mail an: ulrike.rott@c2pardeller.at

 

 

Weitere Wirtschaftshilfen, wie Härtefallfonds, NPO-Fonds und der Veranstalterschutzschirm sollen ebenfalls bis März 2022 verlängert werden.

Bitte übermitteln Sie uns diesbezügliche Anfragen und Aufträge per mail an: markus.abfalterer@c2pardeller.at

 

VERLUSTERSATZ – für Zeitraum von Jänner bis März 2022

  • bei Umsatzeinbruch von mindestens 40 % zum Vergleichsmonat
  • Ersatzrate von 70 bis 90 Prozent des Verlustes
  • beantragbar ab Anfang 2022 (hier sind Details noch offen)
  • in ein oder zwei Tranchen beantragbar (1.Tranche bis zu 70% des voraussichtlichen VE möglich)

 

Details zum Programm, Richtlinien und konkrete Bedingungen sind derzeit in Ausarbeitung und stehen erst nach Veröffentlichung dieser rechtlichen Grundlage zur Verfügung.

 

Erscheinungsdatum:

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