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CORONA NEWS - Neuigkeiten von Montag, 23.03.2020

Stand: Montag, 23. März, 18 Uhr

Kurzarbeit - Aktuelle AMS Neuerungen

Die "Corona-Kurzarbeit" ist noch einmal ein Stück attraktiver geworden. Denn das Arbeitsmarktservice (AMS) übernimmt auch einen Anteil an den Kosten für einen Krankenstand.
Üblicherweise muss ein Arbeitgeber die Lohnkosten übernehmen, wenn sein Mitarbeiter im Rahmen einer Kurzarbeit krank wird. Diesmal soll aber das AMS einen Teil der Kosten für Arbeitszeiten, die aufgrund von Krankenstand entfallen, übernehmen. Gibt es im Unternehmen Kurzarbeit und wird die Arbeitszeit etwa von 40 auf zehn Stunden reduziert, dann werden drei Viertel des Krankenstands vom AMS getragen, ein Viertel zahlt das Unternehmen.

Zum Kurzarbeit-Erklärvideo

Grenzinformationen-Länderinfos

Hier finden Sie eine aktualisierte Länderliste, inkl. Rumänien und Türkei.

Pendlerbescheinigungen: Wir weisen ausdrücklich nochmals darauf hin, dass keine missbräuchliche Verwendung der Pendlerbescheinigungen (zB zum Tanken) erfolgen soll.
Hinweis: österreichweit wird das Wochenendfahrverbot für LKW ab 7,5 Tonnen per sofort bis 3. April 2020 ausgesetzt.

Informationen aus der Gesundheitskasse

Laut einer Information der Gesundheitskasse, wird ersucht zum Thema -Aussetzung von SV-Zahlungen- nur mehr „Anträge auf Stundungen“ zu stellen und keine Anträge mehr für „Raten-Vereinbarungen“.

Mehr Infos & Merkblatt der ÖGK...

Cyber-Security

Die IT-Infrastruktur ist derzeit einer besonderen Belastung ausgesetzt. Überdies nutzen Cyberkriminelle die Krisensituation gezielt aus, um daraus Profit zu schlagen. Achten Sie gerade jetzt auf Cybersicherheit und informieren Sie Ihre MitarbeiterInnen über Gefahren.

Mehr Infos gibt es hier & auf it-safe.at

Die oberösterreichischen ExpertInnen für IT-Sicherheit unterstützen Sie gerne bei Ihren Herausforderungen. Diese finden Sie auf huddlex.at!

Erleichterungen bei GIS Gebühren

  • Die GIS hat sich bereit erklärt, bei allen Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise ihren Betrieb schließen müssen/mussten, die GIS-Abmeldung zu akzeptieren, ohne dass besondere Nachweise beizubringen sind. Das heißt, aufgrund der Krise reicht hier für eine temporäre Abmeldung eine formlose Mitteilung (E-Mail an kundenservice@gis.at) oder auf der Service-Hotline unter 0810 00 10 80 mit Nennung der Teilnehmernummer (Die zehnstellige Teilnehmernummer ist auf der Rundfunkgebührenvorschreibung, der GIS Original-Zahlungsanweisung oder auf der Transaktionszeile des Kontoauszugs ersichtlich).
  • Nach Erhalt dieser formlosen Abmeldung, meldet daraufhin die GIS die Betriebe per 31. März 2020 ab und per 1. Juli 2020 wieder automatisch an. In diesem Zeitraum kommt es zu keinerlei Zahlungsverpflichtung!
  • Sollte das Unternehmen bis zum 1. Juli 2020 den Betrieb, aus welchen Gründen auch immer, nicht wieder aufnehmen, ist die GIS davon gesondert in Kenntnis zu setzen.
  • Laut Rundfunkgebührengesetz (RGG) ist die GIS unmittelbar davon zu verständigen, wenn am jeweiligen Standort keine Rundfunkempfangsanlagen mehr betrieben werden. Auch in diesem Punkt konnten wir mit der GIS vereinbaren, dass den Zeitpunkt der Meldung an die GIS betreffend, kulant vorgegangen wird. Das heißt, falls der Betrieb nachweislich geschlossen war, wird die Abmeldung auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein!

Verkürzte Öffnungszeiten

Demnach darf der „Lebensmittelhandel (einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten) und bäuerlichen Direktvermarktern“ an Werktagen von frühestens 07:40 Uhr bis längstens 19:00 Uhr geöffnet haben. (ausgenommen davon sind Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten)
Existieren restriktivere Öffnungszeitenregeln aufgrund anderer Rechtsvorschriften dann gelten diese.
 
Für folgende Handelsbereiche gilt dies gleichermaßen: 

  • Drogerien und Drogeriemärkte
  • Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln
  • Verkauf von Tierfutter
  • Verkauf und Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten
  • Agrarhandel einschließlich Schlachttierversteigerungen sowie der Gartenbaubetrieb und der Landesproduktenhandel mit Saatgut, Futter und Düngemitte

Diese Verordnung  ist vorläufig zeitlich begrenzt und tritt mit Ablauf des 13. April 2020 außer Kraft.

Zur Verordnung...

Online Plattform für geöffnete Hotels

Hotelbetriebe können sich auf openhotels.at registrieren, wenn Sie für Schlüsselarbeitskräfte von Unternehmen - zB Personenbetreuer, Mitarbeiter aus dem Lebensmittelhandel, Monteure - sowie Mitarbeiter von Hilfsorganisationen, Zimmer zur Verfügung stellen wollen.

Erscheinungsdatum:

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