Wir beraten und informieren Sie gerne über ...
Gestern wurde die Bundesrichtlinie zur Corona-Kurzarbeit (KUA-Richtlinie) veröffentlicht. Es hat sich noch vieles geändert und verbessert und wir haben in zahlreichen telefonischen und online-Diskussionsrunden viele Fragen geklärt.
Wir bitten nun alle unsere Klientinnen und Klienten, die Mitarbeiter beschäftigt und Interesse an Kurzarbeit haben, die nachfolgend beschriebene Handlungsanleitung und Informationen zu lesen und sich zu überlegen, ob Kurzarbeit die richtige Lösung für ihren Betrieb ist.
Um einen möglichst schnellen Ablauf betreffend Antragsstellung der Kurzarbeit zu ermöglichen, bitten wir Sie weiters um ein bisschen Geduld und zu warten, bis wir uns am Montag bei Ihnen telefonisch melden, damit wir Sie effizient und professionell beraten können. Wir haben bereits alles vorbereitet und organisiert, damit alle Anträge schnell aufgefüllt und eingereicht werden können.
Sämtliche Anträge können rückwirkend mit 01.03.2020 gestellt werden – alle diesbezüglichen Fristen wurden aufgehoben.
Die Anträge müssen vom Dienstgeber selbst übermittelt werden.
HANDLUNGSANLEITUNG IN KURZFORM für TIROL (bitte bewahren Sie Ruhe –wir sind Ihnen gerne behilflich und rufen Sie am Montag diesbezüglich an, das AMS wird auch fehlerhafte Anträge bearbeiten):
- Entscheidung über Ausmaß und Dauer der Kurzarbeit – Für jeden Dienstnehmer kann gesondert das Ausmaß und die Dauer der Kurzarbeit festgelegt werden.
- Da schwer vorhersehbar ist, was in den kommenden Wochen passieren wird, ist zu überlegen, ob es eventuell sinnvoll ist, 10% Kurzarbeit (Ausfallszeit 90%) für den gesamten Betrieb auf 3 Monate beantragt wird (ersetzt werden nach Ablauf des Monats die Kosten des tatsächlichen Arbeitsausfalls - Pauschalrate)
Die Kurzarbeit kann später begonnen und früher beendet werden als beantragt. - Ausfüllen der ‚Sozialpartnervereinbarung-Einzelvereinbarung‘ - siehe ANLAGE – Unterzeichnung durch Arbeitgeber
Für Tirol gilt: Übermittlung des unterzeichneten Formulars mit kurzer Begründung (Corona) gleichzeitig an die Tiroler Wirtschaftskammer (kurzarbeit@wktirol.at) und an die zuständige Gewerkschaft:
Vida: arbeitsmarkt@vida.at (Verkehr und Dienstleistung) Zuständig: Georg Gasteiger, T. 01 / 53 444-79671
GPA-djp: kurzarbeit@gpa-djp.at (Privatangestellte, Druck, Journalismus, Papier) Zuständig: Karl Dürtscher, T. 050 / 301 21243
PRO-GE: corona.kurzarbeit@proge.at (Produktionsgewerkschaft) Zuständig: Manfred Anderle, T. 01 / 53444-69293
GBH: kurzarbeit@gbh.at (Bau-Holz)
Zuständig: Herbert Aufner, T. 01 / 53444 59021
- Ausfüllen AMS-Antragsformular ‚KUA_Begehren‘ - siehe ANLAGE
Die Vereinbarung muss die Namen der von der Kurzarbeit betroffenen Dienstnehmer enthalten (Liste). Diese müssen der Kurzarbeit zustimmen – die Zustimmung der Dienstnehmer kann lt. Auskunft des AMS auch per E-Mail oder SMS erfolgten – siehe auch weiter unten – Details
- Übermittlung sämtlicher (nachfolgend angeführten) Dokumente an die Landesgeschäftsstelle des AMS (via eAMS oder E-Mail): kua.tirol@ams.at):
kurze Begründung – Corona
Sozialpartnervereinbarung und
AMS-Antragsformular
Wichtiger Hinweis: ohne ARBEITSAUFZEICHNUNGEN ist eine Abrechnung der Kurzarbeit nicht möglich – diese sind also noch wichtiger als bisher!
Erscheinungsdatum: