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CORONA NEWS - Neuigkeiten von Mittwoch, 25.03.2020

Stand: Mittwoch, 25. März, 18 Uhr

 

Kurzarbeit

  • Wir empfehlen Ihnen, ehestmöglich ein eAMS-Konto online zu beantragen, da die weitere Abwicklung der Kurzarbeit über diese Portal schneller abgewickelt werden kann. Die Beantragung ist online auf der Website des ams möglich. Die Zugangsdaten werden per RsA-Brief zugestellt

  • Die Zustimmung zu den Kurzarbeits-Einzelvereinbarungen, muss von den MitarbeiterInnen nicht persönlich unterzeichnet werden, sondern kann auch elektronisch (z.B. per E-Mail, SMS etc.) erfolgen. Hinweis: Das AMS akzeptiert auch wenn Zustimmungen nachgereicht werden.
  • Corona-Kurzarbeit: Arbeitnehmer/innen, die zum gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellt sind, dürfen nicht unter eine Wochen-Arbeitszeit von 20 Stunden fallen.

    Hat ein Unternehmen eine/n Arbeitnehmer/in zum gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellt, so ist im Zusammenhang mit der Vereinbarung von Kurzarbeit Vorsicht geboten, wenn dadurch die gewerberechtlich gebotene wöchentliche Mindestarbeitszeit unter 20 Stunden sinkt. Ein Ausweg wäre, den gewerberechtlichen Geschäftsführer für die Zeit der Kurzarbeit bei der Gewerbebehörde abzumelden.

    Einzelunternehmer/innen können bis zu einen Monat lang ein Gewerbe ohne gewerberechtliche Geschäftsführer/innen ausüben, eine Gesellschaft bis zu 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist ist die Kurzarbeit (hoffentlich) wieder vorbei, und der bisherige gewerberechtliche Geschäftsführer/innen kann erneut bestellt werden.

    Dem Unternehmen muss natürlich bewusst sein, dass allen gewerberechtlichen Aufgaben jedenfalls auch in der (zulässigen) Zeit ohne gewerberechtliche Geschäftsführung in vollem Umfang nachzukommen ist

Tschechien: Pendler - neue Bestimmungen, bestehende Ausnahmen bleiben

Regelung NEU (ab 26.3.2020 | 00:00 Uhr):

  • Arbeitspendler dürfen die Grenze nach Österreich bzw. nach Deutschland für mindestens 21 Kalendertage überschreiten.
  • Weiterhin nötig: Bescheinigung der Arbeitsstelle und Ausweis (Formular DEFormular ENFormular CZ) sowie Buch für grenüberschreitende Pendler.
  • Die Unterkunft muss vom Arbeitgeber gestellt werden.
  • Bei Wiedereinreise nach Tschechien müssen sich Pendler bei ihrem Hausarzt melden, der eine 14 Tage Heimquarantäne anordnet. Diese werde streng kontrolliert.  
  • Direkt nach der Quarantäne dürfen Pendler wieder nach Österreich ausreisen für 21 Kalendertage oder mehr.
  • Beim Grenzübertritt muss die 14-tägige Quarantäne nachgewiesen werden.
  • Die 100km Begrenzung wird aufgehoben. Bei einem Arbeitsplatz außerhalb der 100km-Zone dürfen jedoch nur die von 00:00 – 24:00 Uhr geöffneten Grenzübergänge genutzt werden.

Bestehende Ausnahmen von der Regelung bleiben aufrecht: internationaler LKW-Güterverkehr, Mitarbeiter in kritischer Infrastruktur, in Ö angestellte LKW-Fahrer können für Ruhezeiten privat nachhause pendeln, sind aber angehalten, sich nur in den eigenen vier Wänden aufzuhalten, d.h. auch Wochenpendeln für LKW-Fahrer ist weiterhin möglich.
Nötige Papiere beim Passieren der Grenze sind jedoch mitzuführen: 

  • Kopie des Arbeitsvertrages als Nachweis der Anstellung in Österreich
  • EU-Fahrerqualifizierungsnachweis (Tschechisch: profesní karta ridice)
  • Bescheinigung für Arbeiter im internationalen Verkehr

Länderseite AußenwirtschaftsCenter Tschechien

Härtefonds

Ab Freitag stehen die Antragsformulare & Abwicklungsmodalitäten zur Verfügung!
Wir schicken die Informationen dazu umgehend aus!
Unsere Info-Seite wko.at/coronavirus-Härtefonds wird laufend aktualisiert.

Kampagne „Kauf Regional“

Zur Bewerbung von Betrieben, die in den OÖ Bezirken Lieferservice anbieten, ist die Plattform lieferserviceregional.at eingerichtet worden. Dort können sich die Lieferbetriebe registrieren!
Wir werden diese Plattform auch intensiv in den Medien bewerben.

Erscheinungsdatum:

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