CORONA HILFSFONDS (NOTHILFEFONDS) für Unternehmen - Stand, 07.04.20, 19:00 Uhr
- konkrete Richtlinien werden am 08.04.2020 veröffentlicht
- Beispiele
- Registrierung ab 15.04.2020 möglich:
AWS Registrierung Betriebskostenzuschuss
Vorabinfo - KREDIT sofort (wenn erforderlich) und ZUSCHUSS nach Feststellung des Schadens (getrennt von einander möglich, es kann auch nur Zuschuss beantragt werden)
- über Hausbank abzuwickeln, gemeinsam mit AWS, ÖHT und OeKB
- anspruchsberechtigt: Unternehmen, die durch die COVID-Maßnahmen Umsatzeinbußen erlitten und Liquiditätsprobleme haben
- ausgeschlossen: Unternehmen, welche die URG-Kennzahlen überschreiten (EK-Quote unter 8% und fiktive Schuldentilgungsdauer über 15 Jahre) - die Kennzahlen werden noch angepasst
- garantierte BETRIEBSMITTELKREDITE - bis zur Höhe eines Quartalsumsatzes (vermutlich Vergleichszeitraum des Vorjahres)
- Antrag für Kredit-Garantie der Republik ab 08.04.2020
- Bearbeitungszeit bis zur Auszahlung: ca. 7 Tage
- Verzinsung: max. 1% p.a. (Ergänzung durch Zinszuschüsse durch Ländermaßnahmen geplant), eventuell Zinszuschüsse
- bis zu 100% staatliche Garantien zur Besicherung, Garantientgelt 0,25-2% (abhängig von Unternehmensgröße und Laufzeit)
- Laufzeit: Max. 5 Jahre, kann dann um 5 Jahre verlängerbar
- Voraussetzung: Geschäftstätigkeit und Liquiditätsbedarf in Österreich
- Teil dieser Kredite muss nicht zurückgezahlt werden -
- nicht rückzahlbare ZUSCHÜSSE in Höhe von
bis zu 75% der Fixkosten und der wertlos gewordenen Ware (z.B. Saisonware) - Antrag für Fixkostenzuschuss ab 15.03.2020, Auszahlung nach Feststellung des Schadens
- betriebsnotwendige Fixkosten werden bis zu 75% ersetzt: z.B.
Personalkosten, Miete, Strom, Gas, Telefon, Zinsen, vertragliche Verpflichtungen aus Leasing, Versicherungen, Lizenzkosten, fiktiver Unternehmerlohn (EUR 2.000 - Anrechnung Härtefallfonds), Wertverlust für verderbliche saisonale Ware (sofern während Covid-Maßnahmen minds. 50% Wertverlust)
Stufenmodell je nach Umsatzausfall zwischen 15.03.20 und Ende Covid-Maßnahmen (verursacht durch Covid-Maßnahmen):
40-60% Umsatzausfall - 25% Kostenersatz
60-80% Umsatzausfall - 50% Kostenersatz
80-100% Umsatzausfall: 75% Kostenersatz) - Zuschuss soll steuerfrei bleiben (reduziert die abzugsfähigen Aufwendungen)
- Abrechnung nach Ende des Wirtschaftsjahres mit Jahresabschluss
was passiert mit bereits eingebrachten Anträgen für eine aws-Überbrückungsgarantie? vermutlich umwandelbar in Corona-Hilfsfonds-Kredit
… weitere Details folgen, wenn uns gesicherte Informationen vorliegen.
weitere Maßnahmen:
- KREDITE von Kleinstunternehmern müssen von den Banken GESTUNDET werden
Erscheinungsdatum: