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CORONA - HILFSFONDS für Unternehmen, Stand 07.04.20

CORONA HILFSFONDS (NOTHILFEFONDS) für Unternehmen - Stand, 07.04.20, 19:00 Uhr

  • konkrete Richtlinien werden am 08.04.2020 veröffentlicht
  • Beispiele 
  • Registrierung ab 15.04.2020 möglich:
    AWS Registrierung Betriebskostenzuschuss

    Vorabinfo
  • KREDIT sofort (wenn erforderlich) und ZUSCHUSS nach Feststellung des Schadens (getrennt von einander möglich, es kann auch nur Zuschuss beantragt werden)
  • über Hausbank abzuwickeln, gemeinsam mit  AWS, ÖHT und OeKB
  • anspruchsberechtigt: Unternehmen, die durch die COVID-Maßnahmen Umsatzeinbußen erlitten und Liquiditätsprobleme haben 
  • ausgeschlossen: Unternehmen, welche die URG-Kennzahlen überschreiten (EK-Quote unter 8% und fiktive Schuldentilgungsdauer über 15 Jahre) - die Kennzahlen werden noch angepasst
  • garantierte BETRIEBSMITTELKREDITE - bis zur Höhe eines Quartalsumsatzes (vermutlich Vergleichszeitraum des Vorjahres) 
  • Antrag für Kredit-Garantie der Republik ab 08.04.2020 
  • Bearbeitungszeit bis zur Auszahlung: ca. 7 Tage
  • Verzinsung: max. 1% p.a. (Ergänzung durch Zinszuschüsse durch Ländermaßnahmen geplant), eventuell Zinszuschüsse 
  • bis zu 100% staatliche Garantien zur Besicherung, Garantientgelt 0,25-2% (abhängig von Unternehmensgröße und Laufzeit)
  • Laufzeit: Max. 5 Jahre, kann dann um 5 Jahre verlängerbar
  • Voraussetzung: Geschäftstätigkeit und Liquiditätsbedarf in Österreich
  • Teil dieser Kredite muss nicht zurückgezahlt werden -
  • nicht rückzahlbare ZUSCHÜSSE in Höhe von
    bis zu 75% der Fixkosten und der wertlos gewordenen Ware (z.B. Saisonware) 
  • Antrag für Fixkostenzuschuss ab 15.03.2020, Auszahlung nach Feststellung des Schadens
  • betriebsnotwendige Fixkosten  werden bis zu 75% ersetzt: z.B. 
    Personalkosten, Miete, Strom, Gas, Telefon, Zinsen, vertragliche Verpflichtungen aus Leasing, Versicherungen, Lizenzkosten, fiktiver Unternehmerlohn (EUR 2.000 - Anrechnung Härtefallfonds), Wertverlust für verderbliche saisonale Ware (sofern während Covid-Maßnahmen minds. 50% Wertverlust)
    Stufenmodell je nach Umsatzausfall zwischen 15.03.20 und Ende Covid-Maßnahmen (verursacht durch Covid-Maßnahmen):
    40-60% Umsatzausfall - 25% Kostenersatz
    60-80% Umsatzausfall - 50% Kostenersatz
    80-100% Umsatzausfall: 75% Kostenersatz)
  • Zuschuss soll steuerfrei bleiben (reduziert die abzugsfähigen Aufwendungen)
  • Abrechnung nach Ende des Wirtschaftsjahres mit Jahresabschluss

was passiert mit bereits eingebrachten Anträgen für eine aws-Überbrückungsgarantie? vermutlich umwandelbar in Corona-Hilfsfonds-Kredit

… weitere Details folgen, wenn uns gesicherte Informationen vorliegen.

 

weitere Maßnahmen:

  • KREDITE von Kleinstunternehmern müssen von den Banken GESTUNDET werden

 

 

 

 

 

 

Erscheinungsdatum:

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