Härtefall-Fonds: Sicherheitsnetz für Selbständige
Beantragung geöffnet - bis Ende 2020 möglich!
Nachfolgend einen kurzen Überblick über die Voraussetzungen, v.a. betreffend OBER- und UNTERGRENZEN des Einkommens bzw. der Einkünfte:
ÜBERBLICK:
(Details und ein Video finden Sie unter folgendem link)
WER erhält KEINEN Zuschuss
- Arbeitslosengeldbezieher
- Pensionisten
Es wird noch Änderungen geben, da derzeit auch folgende Personengruppen nicht in die Förderung fallen:
- Unternehmer mit Mehrfachversicherung (z.B. Zweitberuf)
- Unternehmer mit Verlusten
- Neugründer, die Ihren Betrieb erst 2020 gegründet haben
- Privatvermieter (ohne zusätzliche Einkünfte)
- ...
Für einige Gruppen wird es noch gesonderte Zuschüsse geben (z.B. Landwirtschaft, ...)
WER erhält Zuschuss (es geht um den Unternehmer / die Unternehmerin und nicht um den Betrieb):
- Ein-Personen-Unternehmer
- Kleinstunternehmer als natürliche Person, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen und max. 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen.
- Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
- Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten, Sachverständige, Schriftsteller, Krankenpfleger, Hebammen, ... (Einkünfte aus selbständiger Arbeit, GSVG-versichert, d.h. Einkünfte über 5.527,92) WKO.at-Info Neue Selbständige
- Kommanditisten ohne Dienstverhältnis
- Komplementäre einer KG und Gesellschafter einer OG
- geschäftsführender GmbH-Gesellschafter (GSVG-versichert, nicht bei einer Beteiligung unter 50% und daher nach dem ASVG versichert)
- Freie Dienstnehmer wie Trainer oder Vortragende WKO.at-Info zu freien Dienstverträgen
- Freie Berufe (z.B. Tierärzte, Notare, Rechtsanwälte, Ziviltechniker, Ärzte)
VORAUSSETZUNGEN für den Zuschuss
Die rechtliche Basis für die Förderung aus dem Härtefall-Fonds ist die entsprechende Richtlinie.
- Unternehmensgründung bis 31.12.2019
- Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
- Härtefall: Nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken oder behördlich angeordnetes Betretungsverbot oder Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres (Achtung: im Zeitpunkt der Antragstellung)
- OBERGRENZE:
Lt. Auskunft der WKO-Hotline ist für die Berechnung der Obergrenze wie folgt vorzugehen:
"Einkommen" lt. Steuerbescheid (lt. letztem veranlagten Steuerbescheid (2017 oder jünger):)
abzüglich "Festgesetzte Einkommensteuer" (Achtung: nicht die "Bisher festgesetzte Einkommensteuer")
ergibt den Nettoeinkommenswert (dieser Wert darf EUR 33.812,- NICHT ÜBERSCHREITEN).
UNTERGRENZE: Pflichtversicherung in der Krankenversicherung, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit in Höhe von zumindest 5.527,92 Euro p.a.
Mehr Infos in der Richtlinie - Keine weiteren monatlichen Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze (460,66 Euro), z.B. aus Vermietung und Verpachtung (Achtung: im Zeitpunkt der Antragstellung)
- Keine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung (Achtung: im Zeitpunkt der Antragstellung)
- Keine weiteren Barzahlungen von Gebietskörperschaften aufgrund von COVID-19 (in manchen Bundesländern wurden bereits Zuschüsse ausbezahlt)
- Die Inanspruchnahme von Garantien und Kurzarbeit (für etwaige Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer bei Kleinstunternehmen) UND des Härtefall-Fonds ist ausdrücklich möglich.
- Keine kumulierte Inanspruchnahme von Härtefall-Fonds UND der mit 15 Milliarden Euro dotierten Notfallhilfe für betroffene Branchen – eine spätere Anrechnung ist möglich
- Kein Insolvenzverfahren anhängig und kein Reorganisierungsbedarf - die URG Kriterien (Eigenmittelquote weniger als 8%, fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre) dürfen im vergangenen Wirtschaftsjahr nicht verletzt worden sein
Wir sind Ihnen gerne behilflich. Wir bitten Sie, uns ihre Frage per mail zu übermitteln: office@c2pardeller.at
Mit besten Grüßen
Mag. Christine Pardeller
Pardeller Steuerberatung und Unternehmensberatung GmbH &CoKG
Erscheinungsdatum: