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Aktuelles

CORONA NEWS - Härtefallfonds - Ober- und Untergrenzen, Voraussetzungen, 29.03.2020

Härtefall-Fonds: Sicherheitsnetz für Selbständige

Beantragung geöffnet - bis Ende 2020 möglich!

Nachfolgend einen kurzen Überblick über die Voraussetzungen, v.a. betreffend OBER- und UNTERGRENZEN des Einkommens bzw. der Einkünfte:

ÜBERBLICK:

(Details und ein Video finden Sie unter folgendem link)

WER erhält KEINEN Zuschuss 

  • Arbeitslosengeldbezieher
  • Pensionisten

Es wird noch Änderungen geben, da derzeit auch folgende Personengruppen nicht in die Förderung fallen:

  • Unternehmer mit Mehrfachversicherung (z.B. Zweitberuf)
  • Unternehmer mit Verlusten
  • Neugründer, die Ihren Betrieb erst 2020 gegründet haben
  • Privatvermieter (ohne zusätzliche Einkünfte)
  • ...

Für einige Gruppen wird es noch gesonderte Zuschüsse geben (z.B. Landwirtschaft, ...)

WER erhält Zuschuss (es geht um den Unternehmer / die Unternehmerin und nicht um den Betrieb):

  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer als natürliche Person, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen und max. 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen.
  • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
  • Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten, Sachverständige, Schriftsteller, Krankenpfleger, Hebammen, ... (Einkünfte aus selbständiger Arbeit, GSVG-versichert, d.h. Einkünfte über 5.527,92)  WKO.at-Info Neue Selbständige
  • Kommanditisten ohne Dienstverhältnis
  • Komplementäre einer KG und Gesellschafter einer OG
  • geschäftsführender GmbH-Gesellschafter (GSVG-versichert, nicht bei einer Beteiligung unter 50% und daher nach dem ASVG versichert)
  • Freie Dienstnehmer wie Trainer oder Vortragende  WKO.at-Info zu freien Dienstverträgen
  • Freie Berufe (z.B. Tierärzte, Notare, Rechtsanwälte, Ziviltechniker, Ärzte) 

VORAUSSETZUNGEN für den Zuschuss

Die rechtliche Basis für die Förderung aus dem Härtefall-Fonds ist die entsprechende Richtlinie.

  • Unternehmensgründung bis 31.12.2019 
  • Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
  • Härtefall: Nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken oder behördlich angeordnetes Betretungsverbot oder Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres (Achtung: im Zeitpunkt der Antragstellung)

  • OBERGRENZE: 
    Lt. Auskunft der WKO-Hotline ist für die Berechnung der Obergrenze wie folgt vorzugehen:
    "Einkommen" lt. Steuerbescheid (
    lt. letztem veranlagten Steuerbescheid (2017 oder jünger):)
    abzüglich "Festgesetzte Einkommensteuer" (Achtung: nicht die "Bisher festgesetzte Einkommensteuer")
    ergibt den Nettoeinkommenswert (dieser Wert darf EUR 33.812,- NICHT ÜBERSCHREITEN).

    UNTERGRENZE
    :
    Pflichtversicherung in der Krankenversicherung, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit in Höhe von zumindest 5.527,92 Euro p.a.

    Mehr Infos in der Richtlinie

  • Keine weiteren monatlichen Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze (460,66 Euro), z.B. aus Vermietung und Verpachtung (Achtung: im Zeitpunkt der Antragstellung)
  • Keine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung (Achtung: im Zeitpunkt der Antragstellung)
  • Keine weiteren Barzahlungen von Gebietskörperschaften aufgrund von COVID-19 (in manchen Bundesländern wurden bereits Zuschüsse ausbezahlt)
  • Die Inanspruchnahme von Garantien und Kurzarbeit (für etwaige Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer bei Kleinstunternehmen) UND des Härtefall-Fonds ist ausdrücklich möglich.
  • Keine kumulierte Inanspruchnahme von Härtefall-Fonds UND der mit 15 Milliarden Euro dotierten Notfallhilfe für betroffene Branchen – eine spätere Anrechnung ist möglich
  • Kein Insolvenzverfahren anhängig und kein Reorganisierungsbedarf - die URG Kriterien (Eigenmittelquote weniger als 8%, fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre) dürfen im vergangenen Wirtschaftsjahr nicht verletzt worden sein

 

Wir sind Ihnen gerne behilflich. Wir bitten Sie, uns ihre Frage per mail zu übermitteln: office@c2pardeller.at

Mit besten Grüßen

Mag. Christine Pardeller

Pardeller Steuerberatung und Unternehmensberatung GmbH &CoKG

Erscheinungsdatum:

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